Die “ Irritationen“ rund um die Verfahren zur Ansiedlung eines Edeka Markts an der
Mönchengladbacher Straße haben nach unserer Auffassung zwischenzeitlich ein nicht mehr vertretbares Maß angenommen.
– Der Planung liegt ein teilweise fehlerhaftes Gutachten zugrunde. Dauergrünland wurde als intensiv genutztes Ackerland bewertet. Daraus resultierend hätte der Investor bei den
Ausgleichsmaßnahmen deutlich weniger investieren müssen. Bürger und Umweltverbände haben in der ersten Offenlegung darauf hingewiesen, leider ohne Konsequenz. Ein Gespräch in dem wir die Verwaltung auf diese Sachlage hingewiesen haben blieb ebenfalls ohne Konsequenz. Erst als wir uns an den Kreis Viersen, hier Untere Landschaftsbehörde, wandten, kam diese zu dem gleichen Ergebnis wie wir, mit der Konsequenz das die Bewertung überarbeitet werden muss.
– Der Besitzer des Gebäudes in dem sich der heutige Edeka Markt befindet, äußert sich über einen Leserbrief zum Interview des Bürgermeister und spricht hier von „Unwahrheit“ – ohne Konsequenz.
– Der Bürgermeister hat seit April 2014 Kenntnis von einem weiteren Interessenten zur Errichtung eines Vollsortimenters in Niederkrüchten und informiert den Rat nicht. Dies ist nach unserer Auffassung eine Vorgehensweise, die mit der Gemeindeordnung nicht vereinbar ist.
1. Der Rat und der Ausschuss für Planung, Verkehr und Umwelt haben ihre Entscheidungen in Unkenntnis der vollständigen Sachlage getroffen. Der Bürgermeister hat währenddessen sowohl
bei den Bürgerinnen und Bürgern, als auch bei den Mitgliedern des Rates den Eindruck aufrechterhalten, dass diese Planung alternativlos sei. Immer wieder wurden Bilder von einem Ort ohne „Versorgung“ gezeichnet. Dies ist nach unserer Meinung eine unsachliche und auch nicht haltbare Darstellung.
2. Es ist dringend geboten zu klären, ob der Gemeinde möglicherweise durch diese Vorgehensweise Schaden entstanden ist. Wenn zwei Positionen so weit auseinander liegen wie in diesem Fall die des Bürgermeisters und unsere, bleibt in der logischen Konsequenz nur die Klärung des Sachverhalts durch eine dritte übergeordnete Instanz. Darum haben wir die Kommunalaufsicht gebeten, die Situation rechtlich zu bewerten und die gefassten Beschlüsse auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Es ist kein Geheimnis, dass wir schon aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes sowie der Verkehrsführung den Standort Mönchengladbacher Straße ablehnen. Darum geht es aber erst im nächsten Schritt. Momentan gilt es zu beurteilen, wer diese Abwägungen zu treffen hat. Unser Anliegen ist es, hier eine sachliche Auseinandersetzung über die vollständigen Fakten mit den gewählten Volksvertretern zu führen.
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