Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan „Elm-131 – Javelin Park Ost“ der Gemeinde Niederkrüchten im Eilverfahren vorläufig außer Vollzug gesetzt. Auch wenn Bündnis 90/Die Grünen nicht selbst geklagt haben, sehen wir uns durch die Entscheidung in unserer langjährigen Kritik bestätigt.
In den vergangenen Jahren haben wir wiederholt – im Ausschuss für Planung und Verkehr, im Gemeinderat und auch auf Kreisebene – darauf hingewiesen, dass zentrale Aspekte des Natur- und Umweltschutzes in den vorgelegten Gutachten nicht ausreichend gewürdigt wurden. Als einzige Fraktion haben wir den Bebauungsplan deshalb konsequent abgelehnt.
Unsere Bedenken betrafen insbesondere die Qualität und Unabhängigkeit der Gutachten, die sämtlich vom Investor beauftragt wurden. Leider wurde unsere Kritik an Umfang, Ausmaß und Vorgehen bei diesem Großprojekt politisch nicht ernst genommen.
Nun steht der Bebauungsplan still – und das Hauptsacheverfahren vor dem OVG wird sich voraussichtlich über Monate hinziehen. Diese Hängepartie mit ungewissem Ausgang wäre vermeidbar gewesen, wenn im Vorfeld mehr Gewicht auf eine fachlich ausgewogene Planung und einen echten politischen Konsens gelegt worden wäre.
Wir hoffen, dass dieser Beschluss ein Umdenken einleitet – hin zu mehr Sorgfalt, Transparenz und Umweltverantwortung in der kommunalen Planung.